haltete, dass als Nachfolger in der Kurwürde bei den weltlichen Kurfürsten immer der erstgeborene eheliche Sohn vorgesehen war. Das eigentliche Ziel dieser Bulle war es, Thronfolgefehden sowie die Aufstellung von Gegenkönigen zu verhindern. Dies wurde schließlich erreicht.
Der zweite Teil der Bulle, das „Metzer Gesetzbuch“, behandelte insbesondere protokollarische Fragen, die Steuererhebung sowie die Strafen für Verschwörungen gegen Kurfürsten.
Unmittelbare Wirkungen und langfristige Folgen[Bearbeiten]
Die Goldene Bulle dokumentiert, formalisiert und kodifiziert eine sich in Jahrhunderten herausgebildete Praxis und Entwicklung hin zur Territorialisierung. Die Etablierung sowohl der weltlichen als auch der geistlichen Landesherrschaften etwa vom 11. bis zum 14. Jahrhundert und parallel dazu der schleichende Machtverlust des Königs im Zuge der Territorialisierung werden festgeschrieben. Norbert Elias spricht bezüglich dieser langfristigen Entwicklung vom Konflikt zwischen „Zentralgewalt“ und den „zentrifugalen Kräften“ im Zuge der Entwicklung vom feudalen Personenverband zum administrativ-verrechtlichten Staat.
Die Privilegien der Kurfürsten, die sich im Laufe der Zeit herausgebildet und quasi gewohnheitsrechtlich verfestigt hatten, werden kodifiziert:
Die Kurfürstenterritorien werden ungeteilt an den Erstgeborenen vererbt.
Privilegium de non evocando: Untertanen dürfen nur zum kurfürstlichen Gericht geladen werden.
Privilegium de non appellando: Untertanen dürfen kein anderes Gericht anrufen.
Regalien fallen an Kurfürsten.
Durch die weitgehende Souveränität der einzelnen Territorien entstand auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches kein Zentralstaat wie z. B. in England oder Frankreich, der von einem mächtigen monarchischen Hof und damit einem politischen und kulturellen Zentrum aus herrscht. Es gibt keine sprachliche Einheitlichkeit und Normierung, sondern die jeweiligen Territorien behalten ihre Regiolekte und entwickeln sich weitgehend autonom. Die Territorien bauen eigene Universitäten auf, die unabhängig voneinander lehren und eine wichtige Funktion in der Heranziehung von speziellen „Landesbeamten“ haben. Die Territorialisierung schreitet in den folgenden Jahrhunderten fort, im Westfälischen Frieden von 1648 wird die Aufspaltung Deutschlands in unabhängige Territor
Der zweite Teil der Bulle, das „Metzer Gesetzbuch“, behandelte insbesondere protokollarische Fragen, die Steuererhebung sowie die Strafen für Verschwörungen gegen Kurfürsten.
Unmittelbare Wirkungen und langfristige Folgen[Bearbeiten]
Die Goldene Bulle dokumentiert, formalisiert und kodifiziert eine sich in Jahrhunderten herausgebildete Praxis und Entwicklung hin zur Territorialisierung. Die Etablierung sowohl der weltlichen als auch der geistlichen Landesherrschaften etwa vom 11. bis zum 14. Jahrhundert und parallel dazu der schleichende Machtverlust des Königs im Zuge der Territorialisierung werden festgeschrieben. Norbert Elias spricht bezüglich dieser langfristigen Entwicklung vom Konflikt zwischen „Zentralgewalt“ und den „zentrifugalen Kräften“ im Zuge der Entwicklung vom feudalen Personenverband zum administrativ-verrechtlichten Staat.
Die Privilegien der Kurfürsten, die sich im Laufe der Zeit herausgebildet und quasi gewohnheitsrechtlich verfestigt hatten, werden kodifiziert:
Die Kurfürstenterritorien werden ungeteilt an den Erstgeborenen vererbt.
Privilegium de non evocando: Untertanen dürfen nur zum kurfürstlichen Gericht geladen werden.
Privilegium de non appellando: Untertanen dürfen kein anderes Gericht anrufen.
Regalien fallen an Kurfürsten.
Durch die weitgehende Souveränität der einzelnen Territorien entstand auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches kein Zentralstaat wie z. B. in England oder Frankreich, der von einem mächtigen monarchischen Hof und damit einem politischen und kulturellen Zentrum aus herrscht. Es gibt keine sprachliche Einheitlichkeit und Normierung, sondern die jeweiligen Territorien behalten ihre Regiolekte und entwickeln sich weitgehend autonom. Die Territorien bauen eigene Universitäten auf, die unabhängig voneinander lehren und eine wichtige Funktion in der Heranziehung von speziellen „Landesbeamten“ haben. Die Territorialisierung schreitet in den folgenden Jahrhunderten fort, im Westfälischen Frieden von 1648 wird die Aufspaltung Deutschlands in unabhängige Territor